Forstwirtschaft

Die Forstwirtschaft hat einige Besonderheiten, die sich insbesondere durch die häufig hohen Investitionssummen durch den Ankauf von Waldflächen und die recht geringe Rendite begrenzt durch das Waldwachstum beschreiben lassen. Bilanziell von besonderer Bedeutung ist die Gleichheit vom Baum als Produkt und Produktionsmittel. In der Bilanzierung entstehen hier Fragen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Daneben treten regelmäßig so genannte Kalamitäten auf, die eine besondere steuerliche Berücksichtigung erfahren müssen. Wesentlich mehr Auslöser können zur Kalamitätsnutzung und damit zur steuerlichen Begünstigung führen, als meist angenommen wird.

Die Forstbetriebe werden regelmäßig mit der Besonderheit des so genannten forstwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres vom 01.10.-30.09. konfrontiert. Im umsatzsteuerlichen Sinn besteht eine Besonderheit darin, dass § 24 UStG die besondere Form der pauschalen Versteuerung vorsieht aber auch Wahlweise den Ansatz der normalen Regelbesteuerung erlaubt. Bei Wahl der Regelbesteuerung hält der Forstbetrieb im Regelfall Produkte unterschiedlichster Steuersätze bereit. Dieses muss beachtet werden (Holz, Brennholz, Wildbret, Hackschnitzel etc.). Besondere Anforderungen stellt das Steuerrecht an das Anlagenverzeichnis, insbesondere das Grund- und Bodenverzeichnis und auch das Forsteinrichtungswerk.

Daneben gibt es die Besonderheit der Rücklage des Forstschäden-Ausgleichgesetzes. Besonderheiten bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen insbesondere im Bereich der Schenkungssteuer / Erbschaftssteuer runden die Besonderheiten ab. Eine besondere Abschreibungstabelle für Forstwirtschaft findet Berücksichtigung.

Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Themenbereich.

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